Mulden
1. Material / Inhalt
Kadaver oder Stoffe die verwesen, Chemikalien oder andere Grundwasser gefährdende Abfälle und explosive Materialien dürfen nicht in den Container deponiert werden. Im Weiteren gehen Schäden, die auf nicht artenreine Abfälle (Preisliste) zurückzuführen sind, ebenfalls zu Lasten des Kunden.
2. Wartezeit
Sollten Wartezeiten beim Ab- oder Beladen der Mulde entstehen, werden diese zum Regietarif dem Kunden verrechnet.
3. Überladen
Das Überladen der Fahrzeuge ist nach Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes verboten. Insbesondere die Nutzlast sollte eingehalten werden. Die Mulden dürfen mit spezifisch schwerem Material nicht überfüllt werden. Für sämtliche Folgen der Gewichtsüberschreitung haftet der Verursacher. Max. Nutzlast: Container max.16 t, WelakiMulden 5 t, Mini-Mulden 1.5 t
4. Signalisation
Das Signalisieren, das Beleuchten und Abdecken der Container ist Sache des Bestellers. Bei Unfällen wird jede Haftung abgelehnt.
5. Schäden
Der Besteller haftet für Schäden, die aus unsachgemässer Behandlung der Mulden entstehen. (z.B. verbrennen von Materialien in den Mulden oder in deren unmittelbaren Nähe; umstellen der Container mit Baumaschinen; Farbschäden, Schäden verursacht durch ätzende oder säurehaltige Materialien, etc.)
6. Standgeld
Für Mulden die mehr als 30 Kalendertage nicht bewegt werden erheben wir eine Standgebühr von 15 Fr. pro Woche. Jahresmulden / Dauermulden ausgenommen.
Transporte
1. Zufahrt
Der Kunde ist verantwortlich, dass der Untergrund der Zufahrt und des Stellplatzes ausreicht für die verwendeten Fahrzeuge. Allenfalls ist er verpflichtet den Untergrund zu schützen oder zu verstärken. Für Schäden die auf schlechten Untergrund zurückzuführen sind, haftet der Besteller (Kunde). Schäden, die durch die Anweisung des Kunden auf privaten Grundstücken oder innerhalb von Baustellen verursacht werden, gehen zu Lasten des Kunden.
2. Angebende Masse und Gewichte
Der Kunde beschafft vorgängig die nötigen Masse und Gewichte und Distanzen des Transportgutes. Flüssigkeiten sind zu entfernen, bewegliche Teile sollen abmontiert oder befestigt werden. Für korrekte Angaben haftet der Kunde.
Allgemeines
1. Preise
Die Tarife von der Preisliste sind als Normaltarife zu betrachten und sind verbindlich. Je nach Marktsituation behalten wir uns vor, die Preise anzupassen.
2. Zuschläge
Überzeit und Nachtarbeit, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, werden gemäss dem jeweils gültigen ASTAGTarif verrechnet. Sonderbewilligungen und andere anfallende Kosten, die mit dem Transport in Verbindung stehen, werden dem Kunden belastet.
3. Termine
Wir sind bemüht Termine einzuhalten und Verspätungen zu melden. Für allfällige verspätete Anlieferung und deren Umstände übernehmen wir keine Haftung.
4. Reklamationen / Beanstandungen
Abweichungen und Beanstandungen müssen vor Ort dem Mitarbeiter aufgezeigt werden.
5. Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen 30 Tage netto. Für Kleinmengen wird ein Rechnungszuschlag verrechnet. Wir behalten uns vor, einen Vorschuss zu verlangen.