Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Damit bei der Zusammenarbeit alles reibungslos läuft, finden Sie hier die wichtigsten Informationen zu unseren Leistungen, Verantwortlichkeiten und Bedingungen. Mit der Bestellung einer Mulde oder eines Transports gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich.


1. Mulden

1.1. Unzulässiger Inhalt
In unseren Mulden dürfen keine Kadaver, verwesenden Stoffe, Chemikalien, explosiven Materialien oder andere grundwassergefährdende Abfälle entsorgt werden. Schäden durch nicht sortenreine Abfälle (gemäss Preisliste) gehen zu Lasten des Kunden.

 

1.2. Wartezeiten
Kommt es beim Beladen oder Abholen der Mulde zu Wartezeiten, werden diese zum aktuellen Regietarif verrechnet.

 

1.3. Überladung
Bitte beachten Sie, dass unsere Mulden weder überladen noch überfüllt werden dürfen. Die maximal zulässige Nutzlast ist einzuhalten:

  • Container: max. 16 t

  • Welaki-Mulden: max. 5 t

  • Mini-Mulden: max. 1.5 t

Auch das Befüllen über den Rand hinaus ist nicht erlaubt. Ist eine sichere Abfuhr nicht möglich, muss der Kunde Material entfernen oder es wird eine zusätzliche Mulde bereitgestellt. Allfällige Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt.

 

Für Schäden oder Folgen durch Übergewicht oder unsachgemässe Beladung haftet der Kunde.

 

1.4. Signalisation und Sicherung
Die korrekte Signalisation, Beleuchtung und gegebenenfalls Abdeckung der Mulde liegt in der Verantwortung des Kunden. Bei Unfällen lehnen wir jegliche Haftung ab.

 

1.5. Schäden an Mulden
Der Kunde haftet für alle Schäden durch unsachgemässen Umgang mit den Mulden, z. B.:

  • Verbrennen von Materialien in oder nahe der Mulde

  • Versetzen der Mulde mit Maschinen

  • Schäden durch säurehaltige, ätzende oder färbende Stoffe

1.6. Standgebühr
Wird eine Mulde länger als 30 Kalendertage nicht bewegt, erheben wir eine Standgebühr von CHF 15.– pro Woche. Jahres- und Dauermulden sind davon ausgenommen.

 


2. Transporte

2.1. Zufahrt und Untergrund
Der Kunde sorgt dafür, dass Zufahrt und Stellplatz für die verwendeten Fahrzeuge geeignet und tragfähig sind. Falls notwendig, ist der Untergrund zu schützen oder zu verstärken. Schäden, die durch ungenügende Bodenverhältnisse oder durch Anweisungen des Kunden entstehen, trägt der Kunde.

 

2.2. Angaben zum Transportgut
Der Kunde ist verantwortlich für die korrekten Angaben zu Masse, Gewicht und Distanzen. Flüssigkeiten müssen entfernt, bewegliche Teile gesichert oder abmontiert werden. Für falsche Angaben haftet der Kunde.

 


3. Allgemeine Bestimmungen

3.1. Preise
Alle Preise richten sich nach unserer aktuellen Preisliste und gelten als verbindliche Normaltarife. Preisänderungen bleiben aufgrund der Marktsituation vorbehalten.

 

3.2. Zuschläge
Zuschläge für Überzeit, Nachtarbeit oder Sonderbewilligungen sowie weitere transportbezogene Zusatzkosten werden separat gemäss geltendem ASTAG-Tarif oder effektivem Aufwand verrechnet.

 

3.3. Termine
Wir bemühen uns, vereinbarte Termine einzuhalten. Für Lieferverzögerungen oder deren Folgen übernehmen wir jedoch keine Haftung.

 

3.4. Reklamationen
Beanstandungen müssen direkt vor Ort unseren Mitarbeitenden mitgeteilt werden.

 

3.5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt innert 14 Tagen netto. Bei Kleinmengen kann ein Zuschlag zur Rechnung erhoben werden. Wir behalten uns vor, eine Vorauszahlung zu verlangen.